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Fassa Rent

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strada de Meida 106

San Giovanni di Fassa - Pozza

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Mietbedingungen und Konditionen

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Datenschutzerklärung und Transparenz

Schäden könnten Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Die Fahrräder werden im Geschäft in einwandfreiem Zustand übergeben, dennoch ist es ratsam, vor der Abfahrt zu überprüfen, ob alles in Ordnung und in perfektem Zustand ist, da bei der Rückgabe eventuelle

Der Kunde verpflichtet sich, die Rückgabefristen des Fahrrads einzuhalten, sorgfältig damit umzugehen und es niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

Die Bezahlung erfolgt vor der Vermietung in bar oder mit Karte, eine Kaution ist nicht erforderlich.

Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für das gemietete Fahrrad und Zubehör.

Im Falle von Diebstahl des Fahrrads oder Schäden an Teilen und Zubehör ist der Kunde zur Erstattung verpflichtet.

Mietbedingungen

Der Mieter (Kunde/Gruppenleiter) von Fahrrädern oder Ausrüstungen von FASSA RENT, dessen Unterschrift auf diesem Vertrag erscheint, übernimmt das Fahrrad und/oder andere Ausrüstungen zu den in diesem Vertrag genannten Bedingungen und Klauseln, die der Mieter akzeptiert und einzuhalten verpflichtet ist.

1. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die gemietete Ausrüstung.

2. Das Fahrrad und/oder die Ausrüstung muss/müssen unter Einhaltung der vereinbarten und/oder am Verleihpunkt ausgehängten Zeiten am selben Ort zurückgegeben werden, an dem sie gemietet wurden. Falls der Kunde die Rückgabezeiten laut Mietvertrag nicht einhält, wird eine Strafe von € 10 erhoben, wenn die Verspätung weniger als 30 Minuten beträgt, oder ein Betrag in Höhe der Miete für einen halben Tag, wenn die Verspätung mehr als 30 Minuten beträgt, zahlbar bei Rückgabe des Fahrzeugs (siehe Preisliste).

3. Vor Übernahme des Fahrrads und/oder der Ausrüstung muss der Mieter die Zahlung gemäß den zum Zeitpunkt der Anmietung geltenden Tarifen leisten.

4. Mit der Übernahme des Fahrzeugs erkennt der Kunde die Ausrüstung als in gutem und funktionsfähigem Zustand an und erklärt, diese zuvor kontrolliert zu haben; bei Rückgabe wird sie erneut kontrolliert und im Falle von Schäden müssen die verursachten Schäden bezahlt werden.

5. Das Fahrrad und/oder die Ausrüstung darf ausschließlich als Transportmittel verwendet werden und ist mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Umsicht zu behandeln. Der Kunde muss das Fahrzeug so benutzen, dass Schäden an diesem selbst oder an den zugehörigen Zubehörteilen vermieden werden.

6. Der Kunde muss die Straßenverkehrsordnung einhalten, deren Bestimmungen er kennt. Der Vermieter lehnt jede Verantwortung im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs und bei Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung ab.

7. Die Benutzung des Fahrrads und/oder der Ausrüstung setzt die körperliche Eignung und technische Fähigkeit des Benutzers voraus. Daher erklärt der Kunde mit der Anmietung des Fahrrads und/oder der Ausrüstung, über ausreichende Fähigkeiten und entsprechende Kenntnisse zu verfügen, ohne Vorbehalte zu machen.

8. Jegliche Ereignisse, Schäden oder Unfälle, die sich aus dem Gebrauch und der Nutzung des Fahrrads und/oder der Ausrüstung ergeben, sind ausschließlich dem Benutzer/Fahrer zuzuschreiben. Der Kunde haftet daher für Schäden, die während der Nutzung des Fahrzeugs an sich selbst, an Dritten, an Sachen, am Fahrrad und/oder an der Ausrüstung entstehen. Vom Vermieter kann keine Entschädigung jeglicher Art verlangt werden.

9. Im Falle von Schäden und/oder Bruch an dem gemieteten Fahrzeug muss der Kunde die verursachten Schäden bezahlen, die vom Vermieter bei Rückgabe des Fahrzeugs festgelegt werden.

10. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird das betreffende Material dem Mieter zum Marktwert in Rechnung gestellt.

11. Ein Austausch ist während der Vertragsdauer mit Materialien verschiedener Kategorien und Werte möglich, wobei bei einer höheren Kategorie die Differenz berechnet wird, jedoch ohne Rückerstattung bei einer niedrigeren Kategorie.

12. Die Nutzung des Fahrrads ist Personen vorbehalten, die mindestens 18 Jahre alt sind, es sei denn, der Minderjährige wird von einer volljährigen Person begleitet, die die Verantwortung übernimmt.

13. Der Vermieter kann die Vermietung des Fahrrads oder Zubehörs an eine Person, die nicht in der Lage ist, dieses zu führen (gemäß den Artikeln 186 und 187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen und in jedem Fall nach eigenem Ermessen ablehnen.

14. Der Mietvertrag sieht weder die Rückholung des Fahrzeugs noch von Personen vor. Sollte dieser Service angefordert werden, beträgt die Gebühr 30 Euro pro Person/Fahrzeug, wenn die Rückholung im Fassatal erfolgt, andernfalls wird ein Betrag von 2,00 € pro gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet. Das Fahrzeug wird ausschließlich am FASSA RENT Verleihpunkt ersetzt, der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug und/oder die Ausrüstung am FASSA RENT Standort strada de Meida 106 - San Giovanni di Fassa zurückzugeben, an dem er den Mietvertrag unterzeichnet hat.

15. Eine vorzeitige Beendigung des Mietvertrags ist durch Rückgabe des Materials ohne Anspruch auf Rückerstattung durch den Mieter möglich.

16. Rückerstattungen erfolgen ausschließlich bei Krankheit und/oder Unfall gegen Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests.

17. Die Unterzeichnung des Mietvertrags durch den Kunden setzt die Kenntnis und die vorbehaltlose Annahme dieser Vorschriften, der genannten gesetzlichen Bestimmungen, der Tarife sowie der Öffnungs- und Schließzeiten des Verleihservices voraus.

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Die Fahrräder werden in optimalem Zustand geliefert, jedoch ist es ratsam, vor der Abfahrt zu überprüfen, ob alles funktioniert, da Ihnen bei der Rückgabe eventuell entstandene Schäden in Rechnung gestellt werden könnten.

Der Kunde verpflichtet sich, die Rückgabebedingungen des Fahrrads einzuhalten, sorgfältig damit umzugehen und es niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

Die Bezahlung erfolgt vor der Vermietung in bar oder mit Karte.

Es ist keine Kaution erforderlich.

Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für das Mietfahrrad und das Zubehör.

Im Falle von Fahrraddiebstahl oder Beschädigung von Teilen und Zubehör ist der Kunde zum Ersatz verpflichtet.

terms and rental conditions

Der Mieter (Kunde / Gruppenleiter) der FASSA RENT Ausrüstung, dessen Unterschrift auf diesem Vertrag erscheint, übernimmt das Fahrrad und/oder andere Ausrüstung zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen, die der Mieter akzeptiert und einzuhalten verpflichtet.
1. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die gemietete Ausrüstung.
2. Das Fahrrad und/oder die Ausrüstung müssen während der Öffnungszeiten und am Ort des Mietpunktes zurückgegeben werden. Wenn der Kunde die im Mietvertrag vereinbarten Rückgabezeiten nicht einhält, wird bei einer Verspätung von weniger als 30 Minuten eine Strafe von 10 € erhoben, bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten entspricht die Strafe dem Betrag einer Halbtagesmiete.
3. Vor der Übernahme des Fahrrads und/oder der Ausrüstung muss der Mieter die Zahlung leisten.
4. Mit der Übernahme der Ausrüstung erkennt der Kunde an, dass sich die Ausrüstung in gutem und funktionsfähigem Zustand befindet, und erklärt, sie im Voraus überprüft zu haben; bei der Rückgabe wird sie erneut überprüft und im Falle von Schäden muss der Kunde dafür aufkommen.
5. Das Fahrrad und/oder die Ausrüstung müssen mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Umsicht behandelt werden. Der Kunde muss die Ausrüstung so benutzen, dass Schäden sowohl an ihr als auch an ihrem Zubehör vermieden werden.
6. Der Kunde muss die Straßenverkehrsordnung einhalten, deren Kenntnis er erklärt. Der Vermieter lehnt jede Verantwortung im Falle unsachgemäßer Nutzung der Ausrüstung und Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung ab.

7. Der Kunde erklärt mit der Anmietung des Fahrrads und/oder der Ausrüstung, über ausreichende Fähigkeiten und entsprechende Kompetenz zu verfügen, ohne Vorbehalte zu machen.
8. Für alle Ereignisse, Schäden oder Verletzungen, die sich aus dem Gebrauch und der Nutzung des Fahrrads und/oder der Ausrüstung ergeben, haftet ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist daher für Schäden, die während der Nutzung der Ausrüstung an sich selbst, an Dritten, an Sachen, am Fahrrad und/oder an der Ausrüstung entstehen, verantwortlich. Vom Vermieter kann keine Entschädigung verlangt werden.
9. Im Falle von Schäden und/oder Bruch an der gemieteten Ausrüstung muss der Kunde den verursachten Schaden bezahlen, der vom Vermieter beziffert wird.
10. Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls wird das betreffende Material dem Mieter zum Marktwert in Rechnung gestellt.
11. Ein Austausch ist während der Vertragsdauer mit Materialien anderer Kategorien und Werte möglich, wobei im Falle einer höheren Kategorie die Differenz berechnet wird, jedoch ohne Erstattung im Falle einer niedrigeren Kategorie.
12. Die Nutzung der Fahrräder ist Personen vorbehalten, die nicht unter 18 Jahre alt sind, es sei denn, der Minderjährige wird von einem Erwachsenen begleitet, der die Verantwortung für den Minderjährigen übernimmt.
13. Der Vermieter kann die Vermietung des Fahrrads oder Zubehörs an eine Person, die nicht in der Lage ist, dieses zu fahren (gemäß den Artikeln 186 und 187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen und in jedem Fall nach eigenem Ermessen, verweigern.
14. Der Mietvertrag sieht keine Rückholung der Ausrüstung oder von Personen vor. Wird dieser Service angefordert, beträgt die Gebühr 30 € pro Person/Fahrrad, wenn die Rückholung im Val di Fassa erfolgt, andernfalls werden 2,00 € pro gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet. Die Ausrüstung wird ausschließlich am FASSA RENT Mietpunkt ersetzt, der Kunde verpflichtet sich, die Ausrüstung an FASSA RENT strada de Meida 106 - San Giovanni di Fassa zurückzugeben.

15. Die vorzeitige Beendigung des Mietvertrags ist durch Rückgabe des Materials möglich, ohne dass der Mieter Anspruch auf Rückerstattung hat.
16. Rückerstattungen erfolgen ausschließlich bei Krankheit und/oder Verletzung gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen ärztlichen Attests.
17. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Kunde die Kenntnis und vorbehaltlose Annahme dieser Regelung, der oben genannten Gesetze, der Preise und der Öffnungszeiten des Mietpunktes.

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Prüfe den perfekten Zustand der Leihausrüstung. Evtl. Mängel sind sofort zu beanstanden. Bei Rückgabe werden sämtliche Schäden in Rechnung gestellt.

Der Kunde verpflichtet sich, die Rückgabebedingungen des Leihmaterials einzuhalten, es zu pflegen und nie unbeaufsichtigt zu lassen.

Die Zahlung erfolgt in bar oder mit Karte vor Erhalt des Leihmaterials ohne Kaution.

Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für das Leihmaterial.

Für Diebstahl oder Beschädigung haftet der Kunde in voller Höhe.

 

REGLEMENT UND VERLEIHBEDINGUNGEN

Der Mieter (Kunde/Gruppenleiter) des Leihmaterials von FASSA RENT, stimmt den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.

1. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für das Leihmaterial.
2. Das Leihmaterial muss innerhalb der ausgehängten öffnungszeiten zum Mietort, zurückgebracht werden. Für den Fall, dass der Kunde denen im Mietvertrag vereinbarten Rückgabetermin nicht einhält, sind bei einer Verspätung von weniger als 30 Minuten 10 € zu entrichten, wenn die Verspätung 30 Minuten überschreitet wird die halbe Tagesmiete berechnet.
3. Vor Übergabe des Leihmaterials wird der Mietpreis entrichtet.
4. Mit Übergabe des Leihmaterials bestätigt der Kunde den einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand und erklärt dieses zuvor geprüft zu haben; Bei der Rückgabe kommt der Kunde für evtl. Schäden auf.
5. Das Leihmaterial ist ausschließlich als Transportmittel zu verwenden und mit Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde hat das Material so zu benutzen, dass keine Schäden entstehen.
6. Der Kunde erklärt die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu kennen und einzuhalten. Der Vermieter lehnt jede Verantwortung bei unsachgemäßer Verwendung des Leihmaterials und Nichteinhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab.
7. der Kunde erklärt mit der Anmietung des Leihmaterials sachgemäß damit umzugehen.

8. Für sämtliche Sach- oder Personenschäden (auch an Dritten), die durch die Benutzung des Leihmaterials entstehen, haftet der Kunde. Vom Vermieter kann keinerlei Entschädigung verlangt werden.
9. Im Falle von Schäden am Leihmaterial haftet der Kunde in vollem Umfang. Der Betrag wird vom Vermieter bei Rückgabe des Leihmaterials festgelegt.
10. Bei Totalschaden oder Diebstahl wird das betreffende Material dem Mieter zum Marktwert in Rechnung gestellt.
11. Der Umtausch des Verleihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige Artikel oder Artikel höherer Kategorien ist jederzeit gegen Aufpreis möglich. Die Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerterer Kategorien ist jedoch nicht möglich.
12. Die Benutzung von Fahrrädern minderjähriger Personen ist nur in Begleitung eines Erwachsenen der die Verantwortung dafür übernimmt möglich.
13. Der Vermieter kann die Vermietung des Leihmaterials an eine Person ablehnen, die als nicht fahrfähig gilt (gemäß Artikel 186 und 187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen und in jedem Fall nach alleinigem Ermessen des Vermieters.
14. Der Mietvertrag sieht keine Rückholung des Leihmaterials oder von Personen vor. Wird dieser Service gewünscht, betragen die Kosten 30,00 € pro Person / Fahrzeug, wenn dies im Fassatal erfolgt, ansonsten werden 2,00 € pro gefahrenem km Hin- und Rückfahrt berechnet. Das Leihmaterial wird ausschließlich im Geschäft FASSA RENT ersetzt, der Kunde verpflichtet sich, das Leihmaterial an der FASSA RENT-Strada de Meida 106 - San Giovanni di Fassa zurückzugeben, wo er den Mietvertrag unterzeichnet hat.
15. Die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ist durch Rückgabe des Materials ohne Erstattungsansprüche des Mieters möglich.
16. Erstattungen erfolgen ausschließlich bei Krankheit und/oder Verletzung unter Vorlage eines regulären Arztzeugnisses.
17. Der Abschluss des Mietvertrages durch den Kunden setzt die Kenntnis und vorbehaltlose Annahme dieser Regelung, der vorgenannten Gesetze, der Tarife, der Öffnungszeiten des Mietservices voraus.

Fassa Rent

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