Der Mieter (Kunde/Gruppenleiter) des Leihmaterials von FASSA RENT, stimmt den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu.
1. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für das Leihmaterial.
2. Das Leihmaterial muss innerhalb der ausgehängten öffnungszeiten zum Mietort, zurückgebracht werden. Für den Fall, dass der Kunde denen im Mietvertrag vereinbarten Rückgabetermin nicht einhält, sind bei einer
Verspätung von weniger als 30 Minuten 10 € zu entrichten,
wenn die Verspätung 30 Minuten überschreitet wird die halbe Tagesmiete berechnet.
3. Vor Übergabe des Leihmaterials wird der Mietpreis entrichtet.
4. Mit Übergabe des Leihmaterials bestätigt der Kunde den einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand und erklärt dieses zuvor geprüft zu haben; Bei der Rückgabe kommt der Kunde für evtl. Schäden auf.
5. Das Leihmaterial ist ausschließlich als Transportmittel zu verwenden und mit Sorgfalt zu behandeln. Der Kunde hat das Material so zu benutzen, dass keine Schäden entstehen.
6. Der Kunde erklärt die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu kennen und einzuhalten. Der Vermieter lehnt jede Verantwortung bei unsachgemäßer Verwendung des Leihmaterials und Nichteinhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab.
7. der Kunde erklärt mit der Anmietung des Leihmaterials sachgemäß damit umzugehen.
8. Für sämtliche Sach- oder Personenschäden (auch an Dritten), die durch die Benutzung des Leihmaterials entstehen, haftet der Kunde. Vom Vermieter kann keinerlei Entschädigung verlangt werden.
9. Im Falle von Schäden am Leihmaterial haftet der Kunde in vollem Umfang. Der Betrag wird vom Vermieter bei Rückgabe des Leihmaterials festgelegt.
10. Bei Totalschaden oder Diebstahl wird das betreffende Material dem Mieter zum Marktwert in Rechnung gestellt.
11. Der Umtausch des Verleihobjekts während der Vertragsdauer
gegen gleichwertige Artikel oder Artikel höherer Kategorien ist jederzeit gegen
Aufpreis möglich. Die Rückvergütung beim Tausch gegen Artikel preiswerterer
Kategorien ist jedoch nicht möglich.
12. Die Benutzung von Fahrrädern minderjähriger Personen ist nur in Begleitung eines Erwachsenen der die Verantwortung dafür übernimmt möglich.
13. Der Vermieter kann die Vermietung des Leihmaterials an eine Person ablehnen, die als nicht fahrfähig gilt (gemäß Artikel 186 und 187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen und in jedem Fall nach alleinigem Ermessen des Vermieters.
14. Der Mietvertrag sieht keine Rückholung des Leihmaterials oder von Personen vor. Wird dieser Service gewünscht, betragen die Kosten 30,00 € pro Person / Fahrzeug, wenn dies im Fassatal erfolgt, ansonsten werden 2,00 € pro gefahrenem km Hin- und Rückfahrt berechnet. Das Leihmaterial wird ausschließlich im Geschäft FASSA RENT ersetzt, der Kunde verpflichtet sich, das Leihmaterial an der FASSA RENT-Strada de Meida 106 - San Giovanni di Fassa zurückzugeben, wo er den Mietvertrag unterzeichnet hat.
15. Die vorzeitige Beendigung des Mietvertrages ist durch Rückgabe des Materials ohne Erstattungsansprüche des Mieters möglich.
16. Erstattungen erfolgen ausschließlich bei Krankheit und/oder Verletzung unter Vorlage eines regulären Arztzeugnisses.
17. Der Abschluss des Mietvertrages durch den Kunden setzt die Kenntnis und vorbehaltlose Annahme dieser Regelung, der vorgenannten Gesetze, der Tarife, der Öffnungszeiten des Mietservices voraus.